Vom Gebot zur Vergabe – und was danach zu tun ist
Sie haben geboten. Solange die Auktion läuft, ist Ihr Gebot ein Angebot und noch keine Zusage. Sie können den Auftrag daher noch nicht fest einplanen.
Preisvorschlag. Passt Ihnen der ausgeschriebene Preis nicht, können Sie einen eigenen Preis vorschlagen. Geben Sie dabei auch das konkrete Abhol- und Lieferdatum an. Tragen Sie für beide Termine jeweils ein genaues Datum und keinen Zeitraum ein. Nehmen wir Ihren Vorschlag an, erhalten Sie die Nachricht „Preisvorschlag angenommen“. Damit gelten der von Ihnen vorgeschlagene Preis und die angegebenen Termine.
Vergabebestätigung. Erst mit dieser Bestätigung erhalten Sie den Zuschlag. Ab diesem Moment ist der Auftrag verbindlich. Anschließend sehen Sie die vollständigen Adressen und Kontaktdaten der Lade- und Entladestelle.
Was Sie unmittelbar danach tun sollten:
- Den bei der Angebotsabgabe angegebenen Abholtermin einhalten und die erforderliche Vorlaufzeit (Aviso) beachten
- Prüfen, ob eine Ladereferenz hinterlegt ist
- Fahrer und Kennzeichen im Portal eintragen – auf Grundlage dieser Angaben wird die Abholvollmacht erstellt
Sie können den Auftrag doch nicht fahren? Melden Sie uns dies sofort und nicht erst am Abholtag. Ein rechtzeitig zurückgegebener Auftrag kann erneut ausgeschrieben werden. Eine Abholung, zu der niemand erscheint, schadet dem Vertrauen und kann eine Ausfallforderung auslösen.
Wir stornieren einen Auftrag nur, wenn der Auftraggeber storniert oder das Fahrzeug nicht verfügbar ist. In diesem Fall erhalten Sie eine Nachricht mit der entsprechenden Auftragsnummer.